Wichtige Hinweise in Bezug auf die Testamentserstellung
Ein Testament bekundet den letzten Willen eines Menschen. Grundsätzlich gibt es eine strikte Erbfolge und alle nötigen Einzelheiten sind somit innerhalb des Erbrechts genau beschrieben. Doch man kann selbst in bestimmten Bereichen bis zu einem gewissen Punkt Einfluss nehmen. Das Testament kann zunächst formlos geschrieben werden, allerdings gibt es dennoch einige Einschränkungen und Vorgaben zu beachten, damit das Testament auch wirklich gültig wird.
Formale Vorgaben in Bezug auf die Testamentserstellung
Wie bereits eingangs erwähnt gibt es zunächst keine strikten Vorgaben in Bezug auf die Erstellung des Testaments. Man muss keinen Mindestumfang an Seiten beschreiben oder eine bestimmte Struktur einhalten. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, welche erlassen wurden, um einem möglichen Missbrauch Einhalt zu gebieten. Das Testament muss zunächst in jedem Fall handschriftlich verfasst werden. Weder Computer, noch Schreibmaschine dürfen genutzt werden. Am Ende des Testaments muss sich zudem eine Unterschrift befinden. Darüber hinaus muss das Testament mit einem Datum und einer Ortsangabe versehen werden. Außerdem muss man um eine leserliche Schrift bemüht sein. Können bestimmte Punkte nicht ohne jeden Zweifel entziffert werden, gelten diese als nicht umsetzbar.
Testamentserstellung durch einen Notar
Am einfachsten und sichersten ist es natürlich das gewünschte Testament mit notarieller Hilfe erstellen zu lassen. Hierfür fallen Kosten in zwei Bereichen an. Es geht einmal um die Erstellung und darüber hinaus um die anschließende Eintragung in das Register. Man kann einen vergleichbaren Ablauf jedoch auch durch einen Rechtsanwalt durchführen lassen. In beiden Fällen ist man abgesichert und braucht sich um seine Nachsorge keine Gedanken zu machen.
In welchen Fällen man auf keinen Fall auf ein Testament verzichten sollte
Eine Testamentserstellung, beispielsweise durch Notariat Dr. Heinz Neuschmid, ist immer dann sinnvoll, wenn man sein Erbe abweichend von den bestehenden Gesetzen aufteilen möchte. Es ist dadurch auch möglich bestimmte Personen vom Erbe auszuschließen. Dies geht jedoch nicht einfach ohne jede Einschränkung. Ein klassischer Fall ist ein schlechtes Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Mitunter ist das Verhältnis so vergiftet, dass man sich entscheidet das Erbe anderweitig zu verteilen. Genau dies geht so jedoch nicht. Allerdings kann man erwirken, dass Kinder nur den gesetzlich zustehenden Pflichtteil erhalten und sonst keine weiteren Anteile bekommen. Vererben kann man alles Mögliche. Schmuck, Bargeld, teure Autos oder Immobilien sind in diesem Zusammenhang besonders beliebte Beispiele. Es ist auch vollkommen normal, wenn es zu Streit bezüglich des Erbes kommt. Nicht immer muss dieser Streit aus einer Boshaftigkeit heraus entstehen, denn teilweise sind die rechtlichen Bedingungen für die Erben nicht ganz einfach zu verstehen. Genau hier setzt ein gutes Testament an, indem es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Klarheit und gerechte Verteilung unter den Erben sorgt.
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