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Erbrecht – jeder sollte sich damit befassen

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Das Erbrecht gilt als eine Art Grundrecht. Es betrifft früher oder später wohl jeden Menschen, insbesondere, wenn ein naher Angehöriger verstirbt und dessen Nachlass zu regeln ist. Das Recht zu Erben befasst sich mit Rechtsnormen, wie Vermögen nach dem Tod auf einen oder mehrere Erben aufgeteilt werden. Insofern kein Erbvertrag oder Testament besteht, kommt in der Regel die gesetzliche Erbfolge zum Zuge. Hierbei haben zum Beispiel nahe Angehörige, wie leibliche Kinder des Verstorbenen, die größten Rechte. Ehegatten stehen mit Verwandten des Erblassers der ersten und zweiten Ordnung auf gleicher Höhe und sogar ein eingetragener Lebenspartner hat ein Recht zu erben. Dem Erblasser steht es weitestgehend frei, die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zu regeln. Es gibt jedoch auch Einschränkungen, etwa wenn die Testierfähigkeit die Sittenwidrigkeit berührt oder ein gewisses Verbot innerhalb eines Gesetzes vorliegt.

Das Erbrecht sieht ein Pflichtteilsrecht vor
Kinder, der Ehepartner und der eingetragene Lebenspartner sind zur Abgabe eines Pflichtteils berechtigt, insofern sie aufgrund einer Verfügung von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wobei dieser unter strengen Voraussetzungen beschränkt, oder auch ganz entzogen werden kann. Hierfür müssen jedoch strafrechtlich relevante Umstände vorliegen, wie etwa Mord, oder versuchter Totschlag.

Ein Fachanwalt für Erbrecht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt das Rechtsgebiet des Erbrechtes wie seine Westentasche. Er kann daher ausführliche Beratungen durchführen, rechtsgültige Schriftsätze erstellen und außergerichtliche und gerichtliche Schritte einleiten. Insofern Sie Fragen rund um das Rechtsgebiet des Erbens und Vererbens haben, oder ein Rechtsproblem sehen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden, um mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Gehen Sie besser kein Risiko ein und holen sich fachkundigen Rat und Unterstützung.

Beachten Sie die Erbschaftsteuer
Es kann unter Umständen ein Steuersatz fällig werden, wenn Sie erben. Allerdings gibt es hier Freibeträge und in der Regel wird nur bei großem Vermögen eine Steuerpflicht auf das Erbe fällig. Abkömmlinge des Erblassers werden zudem in einem geringeren Steuersatz kategorisiert. Auch, wer ein Unternehmen erbt, kann in gewissen Teilen steuerpflichtig werden.

Auch der Staat kann erben
Es gibt auch Fälle, in denen der Fiskus als Erbe antritt. Verstirbt jemand, der kein Testament gemacht hat, oder wo keine Verwandten ermittelt werden können, so tritt an letzter Stelle der Fiskus als Erbe ein.

Ist ein Testament empfehlenswert?
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, ist ein Testament ratsam. Ein Testament kann auch sinnvoll sein, wenn es um größere Werte, oder die Nachfolge eines Unternehmens geht - insbesondere, wenn viele Erben existieren und eine unwirtschaftliche Verteilung des Erbes vermieden werden soll. Das Testament muss komplett handschriftlich geschrieben sein und eine Unterschrift aufweisen. Auch der Ort der Niederschrift und die Zeit sollte im Testament festgehalten werden.

Wenn Sie mehr zum Thema Erbrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Koch Jilek Rechtsanwälte Partnerschaft besuchen.


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